Unsere Benutzungsordnung

Unser Angebot steht allen offen. Für einen geordneten Ablauf ist die nachstehende Benutzungsordnung allerdings bindend für alle Nutzerinnen und Nutzer:

  1. Die Bücherei steht jedem offen und jeder ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen.
  2. Träger der Bücherei ist die Pfarrei St. Peter in Rheinberg. Sie wird ehrenamtlich geführt.
  3. Leser/Innen bzw. bei Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) der gesetzliche Vertreter, bestätigen durch Unterschrift, dass die Benutzerordnung anerkannt wird.
  4. Änderungen der Benutzerordnung werden frühzeitig durch Aushang und auf dieser Seite bekannt gegeben.
  5. Jede/r Leser/In erhält einen Leserausweis. Dieser soll bei jeder Ausleihe oder Rückgabe mitgebracht werden, damit die Verbuchung reibungslos läuft. Die Erstausstellung des Leserausweises ist kostenlos. Für einen Ersatzausweis wird eine Bearbeitungsgebühr von €1,00 erhoben.
  6. Die Ausleihfrist  für alle angebotenen Medien beträgt 4 Wochen. Die Ausleihfrist kann um diesen Zeitraum verlängert werden, wenn keine Vorbestellung für dieses Medium vorliegt. Falls eine Verlängerung gewünscht ist muss das Medium trotzdem mitgebracht werden um die Verlängerung ordentlich zu dokumentieren.
  7. Die KÖB behält sich vor bei längerer Überschreitung der Ausleihzeit sowie erfolgter schriftlicher Mahnung eine entsprechende Mahngebühr zu erheben.
  8. Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht zulässig.
  9. Jede/r Benutzer/In verpflichtet sich, die ausgeliehenen Medien schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein durch die Bücherei festgestellter angemessener Ersatz zu leisten.